Psychologisches Eignungsgutachten für die Zulassung zur Ausbildung Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist laut dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“.

Besagte Eignung wird in Form eines Explorationsgesprächs sowie einer zusätzlichen testpsychologischen Untersuchung (Persönlichkeitsdiagnostik) erhoben.

Das Gutachten ist privat zu bezahlen und wird innerhalb einer Woche nach Ihrem Termin fertiggestellt.

Informationsblatt zur Feststellung der psychischen Eignung.

Dauer

Die Untersuchung dauert ca. 1 1/2 Stunden.

Kosten

Gutachten: € 240,00 exkl. MWst.